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   BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95   

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https://dejure.org/1996,1833
BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95 (https://dejure.org/1996,1833)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1996 - IV ZR 263/95 (https://dejure.org/1996,1833)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1996 - IV ZR 263/95 (https://dejure.org/1996,1833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB 1986 Art. 25; BGB § 1934 d
    Erbstatut bei vorzeitigem Erbausgleich

  • Wolters Kluwer

    Nichteheliches Kind - Vorzeitiger Erbausgleich - Erbstatut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1934d; EGBGB (1986) Art. 25
    Maßgebliches Erbstatut für den vorzeitigen Erbausgleich eines nichtehelichen Kindes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2096
  • MDR 1996, 819
  • DNotZ 1997, 417
  • FamRZ 1996, 855
  • WM 1996, 1979
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 145/84

    Erbrecht eines deutschen nichtehelichen Kindes nach seinem ausländischen Vater;

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95
    Der auf ihn gerichtete Anspruch ist deshalb international-privatrechtlich genauso anzuknüpfen wie das Erbrecht selbst (Senat, BGHZ 96, 262, 268) [BGH 19.11.1985 - IVa ZR 145/84].

    Auch hier ist - wie dargelegt - auf die Verhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich "zur Zeit des Erbausgleichs" (BGHZ 96, 262, 270) [BGH 19.11.1985 - IVa ZR 145/84], abzustellen.

    Demgegenüber wird im Schrifttum - unter Bezugnahme auf die vom Senat in BGHZ 96, 262 [BGH 19.11.1985 - IVa ZR 145/84] gewählte Formulierung - überwiegend vertreten, es komme auf das Zustandekommen des Erbausgleichs (Vertragsschluß, Rechtskraft) an (MünchKomm-BGB/Leipold, 2. Aufl. § 1934d Rdn. 3; Palandt/Heldrich, BGB 55. Aufl. Art. 25 EGBGB Rdn. 10; Kegel, IPrax 1986, 229, 231).

    Wenig sinnvoll wäre es etwa, dem nichtehelichen Kind nach deutschem Recht einen Anspruch auf Erbausgleich zu geben, wenn sich die Erbfolge nach dem Vater nach ausländischem Recht bestimmt und nicht sichergestellt ist, daß das ausländische Recht die Wirkungen des vorzeitigen Erbausgleichs (§ 1934e BGB) nachvollzieht oder Ausgleichszahlungen im Erbfall auch nur anrechnet (BGHZ 96, 262, 269) [BGH 19.11.1985 - IVa ZR 145/84].

    So kann etwa eine Veränderung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Vaters noch Einfluß auf die Höhe des zu zahlenden Betrages haben (vgl. BGHZ 96, 262, 272f.) [BGH 19.11.1985 - IVa ZR 145/84].

    Daß die Klägerin nach kanadischem Recht von ihrem ausländischen Vater keinen vorzeitigen Erbausgleich verlangen kann, während nichtehelichen Kindern deutscher Väter der Anspruch aus § 1934d BGB zusteht, verstößt nicht gegen Art. 6 Abs. 5 GG (noch offengelassen in BGHZ 96, 262, 267) [BGH 19.11.1985 - IVa ZR 145/84].

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95
    Den Maßstab für die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung bildet der "Normalfall" des ehelichen Kindes (BVerfGE 84, 168, 185).
  • BGH, 02.07.1991 - XI ZR 206/90

    Voraussetzungen der internationalen Zuständigkeit der Vermögensbelegenheit

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95
    Der hinreichende Bezug des Rechtsstreits zum Inland (vgl. BGHZ 115, 90, 94ff.) [BGH 02.07.1991 - XI ZR 206/90] liegt vor, da die Rechtsbeziehungen der Parteien ihren Ursprung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • BGH, 21.10.1992 - XII ZR 182/90

    Rückforderung unbenannter Zuwendungen nach Scheitern einer deutsch-ausländischen

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95
    Die - auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfende - internationale Zuständigkeit folgt der örtlichen Zuständigkeit (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. Großer Senat für Zivilsachen, BGHZ 44, 46f. [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]; BGHZ 119, 392f.).
  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95
    Die - auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfende - internationale Zuständigkeit folgt der örtlichen Zuständigkeit (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. Großer Senat für Zivilsachen, BGHZ 44, 46f. [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]; BGHZ 119, 392f.).
  • BGH, 08.04.1987 - VIII ZR 211/86

    Erlöschen eines nach schweizerischem Recht entstandenen Lösungsrechts

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95
    a) Nach dem von Zitelmann (Internationales Privatrecht, Erster Band 1897, S. 151f.) aufgestellten und in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 63, 107, 111f.; Urteil vom 27.10.1976 - IV ZR 147/75 - NJW 1977, 498f.; BGHZ 100, 321, 327) wiederholt anerkannten Grundsatz des Schutzes wohlerworbener Rechte bleiben subjektive Rechte, die nach dem bisherigen Statut entstanden sind, auch unter der Herrschaft des neuen Rechts bestehen.
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZB 12/74

    Ehename der Frau nach Einbürgerung

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95
    a) Nach dem von Zitelmann (Internationales Privatrecht, Erster Band 1897, S. 151f.) aufgestellten und in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 63, 107, 111f.; Urteil vom 27.10.1976 - IV ZR 147/75 - NJW 1977, 498f.; BGHZ 100, 321, 327) wiederholt anerkannten Grundsatz des Schutzes wohlerworbener Rechte bleiben subjektive Rechte, die nach dem bisherigen Statut entstanden sind, auch unter der Herrschaft des neuen Rechts bestehen.
  • BGH, 27.10.1976 - IV ZR 147/75

    Staatsangehörigkeit eines Mannes als Zulässigkeitsvoraussetzung in einer

    Auszug aus BGH, 24.04.1996 - IV ZR 263/95
    a) Nach dem von Zitelmann (Internationales Privatrecht, Erster Band 1897, S. 151f.) aufgestellten und in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 63, 107, 111f.; Urteil vom 27.10.1976 - IV ZR 147/75 - NJW 1977, 498f.; BGHZ 100, 321, 327) wiederholt anerkannten Grundsatz des Schutzes wohlerworbener Rechte bleiben subjektive Rechte, die nach dem bisherigen Statut entstanden sind, auch unter der Herrschaft des neuen Rechts bestehen.
  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 305/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, richtete sich die internationale Zuständigkeit - in Ermangelung vorrangiger Regelungen in internationalen Verträgen oder Übereinkommen zwischen Deutschland und Kanada - gemäß Art. 4 EuGVVO nach nationalem, also deutschem Recht und daher nach der örtlichen Zuständigkeit (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 430/15 - Rn. 20; vgl. zu einem Beklagten mit Wohnsitz in Kanada BGH 24. April 1996 - IV ZR 263/95 - zu I der Gründe mwN).
  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 306/16

    Betriebsrentenanpassung - IFRS-Abschlüsse

    Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, richtete sich die internationale Zuständigkeit - in Ermangelung vorrangiger Regelungen in internationalen Verträgen oder Übereinkommen zwischen Deutschland und Kanada - gemäß Art. 4 EuGVVO nach nationalem, also deutschem Recht und daher nach der örtlichen Zuständigkeit (vgl. BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 430/15 - Rn. 20; vgl. zu einem Beklagten mit Wohnsitz in Kanada BGH 24. April 1996 - IV ZR 263/95 - zu I der Gründe mwN) .
  • OLG Hamburg, 19.03.2019 - 10 UF 34/18

    Bestand eines güterrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Verzicht auf die deutsche

    Ein "wohlerworbenes Recht" liegt dann vor, wenn es seinem Inhaber nach der Rechtsordnung, die es gewährt hat, eine gefestigte Rechtsposition verleiht (BGH FamRZ 1996, 855).

    Insofern unterscheidet sich der Fall von dem Sachverhalt, den der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.04.1996 entschieden hat (Az. IV ZR 263/95, FamRZ 1996, 855).

    Die maßgeblichen Grundsätze zum Fortbestand eines "wohlerworbenen Rechts" im Falle des Statutenwechsels hat der Bundesgerichtshof bereits in den Entscheidungen vom 16.10.1974 (BGHZ 63, 107), 27.10.1976 (FamRZ 1977, 46) und 24.04.1996 (FamRZ 1996, 855) niedergelegt.

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